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   LG Darmstadt, 05.05.2021 - 2 O 191/20   

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https://dejure.org/2021,34869
LG Darmstadt, 05.05.2021 - 2 O 191/20 (https://dejure.org/2021,34869)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 05.05.2021 - 2 O 191/20 (https://dejure.org/2021,34869)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 2 O 191/20 (https://dejure.org/2021,34869)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von

    Auszug aus LG Darmstadt, 05.05.2021 - 2 O 191/20
    Das dem Verbraucher zur Verfügung gestellte Exemplar seiner Vertragserklärung muss nicht von ihm unterzeichnet oder mit dem Abbild seiner Unterschrift versehen sein, da eine Abschrift der Vertragserklärung des Verbrauchers genügt (BGH, XI ZR 160/17).
  • LG Hamburg, 23.11.2016 - 305 O 74/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Fehlerhaftigkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Darmstadt, 05.05.2021 - 2 O 191/20
    Damit ist die Angabe des Zinsbetrages mit 0, 00 ? weder unrichtig noch verwirrend (LG Darmstadt, 2 O 162/18; HansOLG Hamburg, 13 U 334/16 in Abänderungen der klägerseits zitierten Entscheidung des LG Hamburg, 305 O 74/16).
  • OLG Hamburg, 11.10.2017 - 13 U 334/16
    Auszug aus LG Darmstadt, 05.05.2021 - 2 O 191/20
    Damit ist die Angabe des Zinsbetrages mit 0, 00 ? weder unrichtig noch verwirrend (LG Darmstadt, 2 O 162/18; HansOLG Hamburg, 13 U 334/16 in Abänderungen der klägerseits zitierten Entscheidung des LG Hamburg, 305 O 74/16).
  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 66/16

    Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Darmstadt, 05.05.2021 - 2 O 191/20
    Für den Verbraucher ist vielmehr offensichtlich, dass es sich um einen Formulardarlehensvertrag handelt, der - auch damit der Darlehensgeber die Gesetzlichkeitsfiktion für sich in Anspruch nehmen kann, welcher er sich bei einem Weglassen dieses Satzes begeben würde - für verschiedene Vertragsgestaltungen offen sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 24.1.2017, XI ZR 66/16.
  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 108/16

    Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der

    Auszug aus LG Darmstadt, 05.05.2021 - 2 O 191/20
    Das Gericht verkennt nicht, dass diese Klausel im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist, weil hierin eine unzulässige Erschwerung des Widerrufsrechts liegt (BGH, Urteil vom 25.04.2017, XI ZR 108/16, Rn 21; Urteil vom 20.03.2018, VI ZR 309/16, Rn. 19).
  • BGH, 16.12.2015 - IV ZR 71/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer privaten Rentenversicherung nach

    Auszug aus LG Darmstadt, 05.05.2021 - 2 O 191/20
    Allerdings wird eine formal und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen genügende Widerrufsbelehrung nicht dadurch undeutlich, dass die Vertragsunterlagen an anderer, zumal - wie hier - drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten (BGH, Urteil vom 10.10.2017, IX ZR 443/16, Rn 25 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 16.12.2015, IV ZR 71/14, Rn 11).
  • OLG Köln, 29.11.2018 - 24 U 56/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus LG Darmstadt, 05.05.2021 - 2 O 191/20
    Eine Nennung des § 314 BGB ist daher nicht erforderlich, um den Kläger ausreichend zu informieren (vgl. OLG Köln, 24 U 56/18).
  • LG Köln, 10.10.2017 - 21 O 23/17
    Auszug aus LG Darmstadt, 05.05.2021 - 2 O 191/20
    Dabei ist als Maßstab zugrunde zu legen, dass das gesetzliche Muster grundsätzlich die Vorstellungen des Gesetzgebers davon widerspiegelt, welche Informationen dem Verbraucher für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung abstrakt mitzuteilen sind (LG Köln, 21 O 23/17).
  • LG Düsseldorf, 18.01.2019 - 10 O 4/18

    Rechtsstreit über die Rückabwicklung eines widerrufenen Darlehensvertrags

    Auszug aus LG Darmstadt, 05.05.2021 - 2 O 191/20
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof diesen Umstand, obwohl eine entsprechende Klausel bisher von nahezu allen Banken und Sparkassen verwendet wurde, in keinem einzigen Fall zum Anlass genommen, die Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsinformation in Zweifel zu ziehen (ebenso OLG, Düsseldorf, 10 O 4/18).
  • OLG Bremen, 30.07.2021 - 1 U 22/21

    Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal bei geleasten Pkw: Anrechnung von

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 18.03.2021, Az.: 2 O 191/20, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

    Das Landgericht hat mit Urteil vom 18.03.2021, Az.: 2 O 191/20, auf welches hinsichtlich des Tatbestandes und des weiteren Vorbringens der Parteien in erster Instanz einschließlich der dort gestellten Anträge im Übrigen Bezug genommen wird (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), die Klage abgewiesen.

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